Berufsbild zum Haus- WEG- Verwalter zukünftig "Wohnimmobilienverwalter"

Für Immobilienverwalter werden erstmals eine Zulassungspflicht und weitere Voraussetzungen eingeführt. Auf Immobilienmakler kommt zusätzlich zur bereits bestehenden Zulassungspflicht eine Fortbildungspflicht zu. Das ergibt sich aus dem „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“, das am 1.8.2018 in Kraft tritt, nachdem es am 23.10.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Wohnimmobilienverwalter brauchen Erlaubnis

Für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien wird erstmals eine Erlaubnispflicht in § 34c Gewerbeordnung eingeführt. Bislang müssen sie die Aufnahme ihrer Tätigkeit lediglich anzeigen. Die Erlaubnispflicht erstreckt sich auf WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnraum, die das Gesetz unter der Bezeichnung „Wohnimmobilienverwalter“ zusammenfasst. Im ursprünglichen Gesetzentwurf waren nur WEG-Verwalter, nicht aber Mietverwalter erfasst. Das war unter anderem beim Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) und beim Deutschen Mieterbund (DMB) auf Kritik gestoßen. Dass nun auch Mietverwalter mit einbezogen werden, wird unter anderem damit begründet, dass die Vermietungseinkünfte für viele Gebäudeeigentümer Teil der Altersvorsorge seien und daher eine sachgemäße Verwaltung gewährleistet sein müsse. Außerdem übe die überwiegende Mehrheit der gewerblichen Immobilienverwalter ohnehin Aufgaben aus der WEG-Verwaltung als auch der Mietverwaltung aus, so dass die Erlaubnis beide Bereiche umfassen solle.

 

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist, dass der Verwalter seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann.

Weiterbildungspflicht statt Sachkundenachweis für Verwalter und Makler

Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler müssen künftig regelmäßige Weiterbildungen nachweisen, und zwar 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Diese Fortbildungspflicht wird anstelle des im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehenen Sachkundenachweises eingeführt. Verstöße gegen die Fortbildungspflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Der Sachkundenachweis wurde im Zuge der Ausschussberatungen im Bundestag auf Betreiben der CDU/CSU-Fraktion aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Mit der Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung werde sichergestellt, dass Verwalter und Makler über die für die Berufsausübung erforderliche Sachkenntnis verfügen und das erforderliche Fachwissen aktuell halten, so die Gesetzesbegründung.

Die Fortbildungspflicht gilt auch für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende beschäftigte Personen. Für Gewerbetreibende (Makler und Verwalter), die nach gewerberechtlichen Grundsätzen eine juristische oder natürliche Person sein können, reicht es dabei aus, wenn eine angemessene Zahl von vertretungsberechtigten Aufsichtspersonen die Weiterbildung absolviert.

Außerdem werden Verwalter und Makler verpflichtet, über absolvierte Fortbildungen zu informieren und so Verbrauchern ermöglichen, sich ein eigenes Bild über die fachliche Qualifikation zu machen. Die Einzelheiten zur Weiterbildungspflicht werden in einer Rechtsverordnung geregelt. Eine Übersicht an aktuell bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten finden Sie in unserer Infografik Weiterbildung für Immobilienmakler und WEG-Verwalter.

Gewerbetreibende mit staatlich anerkanntem Aus- oder Fortbildungsabschluss wie einem Immobilienkaufmann oder Immobilienfachwirt sollen durch die Rechtsverordnung in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer erlaubnispflichtigen Tätigkeit von der Weiterbildungspflicht befreit werden.

Inkrafttreten 1.8.2018, Übergangsfrist sechs Monate

Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1.8.2018 haben bereits tätige Wohnimmobilienverwalter bis zum 1.3.2019 Zeit, ihre Erlaubnis zu beantragen. Erbrachte Weiterbildungen müssen sie dann erstmals im August 2021 nachweisen.

Verbände fordern weiterhin Sachkundenachweis

Der DDIV begrüßte das Gesetz, betonte aber gleichzeitig, sich weiterhin für die Einführung eines Sachkundenachweises einsetzen zu wollen. Auch der Immobilienverband IVD kündigte an, in der neuen Legislaturperiode weiter auf den Sachkundenachweis zu drängen.

 

Bundesrat Drucksache 610/17

01.09.17

Wi

Gesetzesbeschlussdes Deutschen Bundestages

Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 22. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie – Drucksache 18/12831 – den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

– Drucksache 18/10190 –

in beigefügter Fassung angenommen.

Fristablauf: 22.09.17

 

Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (pdf)

 

Modul 1

Grundlagen der Haus- und Wohnungseigentumsverwaltung                                                    


Dauer ca. 64 UST

Lehrgangsinhalte u.a.

  • Der Immobilienverwalter und seine Aufgaben

  • Wissensgrundlagen für den Immobilienverwalter

  • Grundlagen des Mietrechtes

  • Grundlagen des Wohnungseigentumsgesetzes

  • Praktische Durchführung der Immobilienverwaltung


    Modul 2

    Aufbau und Organisation einer Wohnungseigentumsverwaltung



    Dauer  ca. 16 UST

    Lehrgangsinhalte u.a.

  • Tipps zur Gründung einer Hausverwaltung

  • Marketing für Hausverwalter

  • Die Bestellung des WEG-Verwalters in der Eigentümerversammlung

  • Die Objektübernahme

  • Kriterien für den Software-Einsatz


    Modul 3

    Tägliche Praxis der professionellen Hausverwaltung



    Dauer ca. 64 UST

    Lehrgangsinhalte u.a.

  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

  • Die Abrechnung von Betriebskosten mit dem Mieter

  • Der Verwaltungsbeirat

  • Die Eigentümerversammlung

  • Die Beschluss-Sammlung

  • Mietrecht

  • WEG-Recht

  • Die Beschränkung der Vertragsgestaltung in Formularverträgen

  • Die Möglichkeiten des Vertragswiderrufes bei Haustürgeschäften

    Modul 1 - Technisches Grundwissen zu Immobilien


    Dauer: ca. 32 UST

    Lehrgangsinhalte u.a.

  • Grundstück

  • Baukonstruktion

  • Dächer

  • Decken

  • Treppen

  • Türen und Fenster

  • Fassaden

  • Holzbau


    Modul 2 - Technische Immobilienbewirtschaftung


    Dauer: ca. 64 UST

    Lehrgangsinhalte u.a.

  • Bauphysik

  • Vertiefung der Bauphysik unter besonderer Berücksichtigung von Altbauten

  • Bauchemie

  • Wärmeschutz und Energieeinsparung

  • Schutz von Mauerwerk gegen Bodenfeuchtigkeit

  • Dachformen und Dachteile

  • Baustoffspezifische und konstruktionsbedingte Schäden

  • Objektbesichtigung

  • Erstellung von Schadensgutachten

  • Entwässerungssysteme in Gebäuden

  • Energiesysteme in Gebäuden

  • Instandhaltungsplanung

  • Versicherungspflichten des Grundstückseigentümers

  • Trinkwasserverordnung

    Modul 3 - Gesetzliche und technische Grundlagen zur Gebäude-Enegieeffizienz


    Dauer: ca. 32 UST

    Lehrgangsinhalte u.a.

  • Analyse des vorhandenen Gebäudezustandes

  • Praktische Übungen

  • Die Gesetzlichen Grundlagen

  • Der Energieausweis