Unser Fachwissen im WEG (Wohnungseigentumsverwaltung)

Quelle: Bundes-Fachverband Wohnungsverwalter e.V.

Das sieht der Eigentümer:

  • Wirtschaftsplan

  • Hausgeldabrechnung

  • Eigentümerversammlung

  • Rundschreiben

  • Aushänge

  • Besuch der Wohnanlage

  • Individuelle Beratung/ Information

  • Protokoll der Eigentümerversammlung

    Das sieht ein gut informierter Eigentümer:

  • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen:
    Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle

  • Belegprüfung

  • Vorbereitung von Eigentümerversammlungen

  • Ortstermine

  • Eigentümer- und Hausbewohnergespräche

  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung

  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug

    Leistungen der Hausverwaltung, die der Eigentümer nicht sieht:

    Kaufmännische Leistungen

  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und Ausgänge

  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen

  • Überwachen von Zahlungseingängen

  • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen

  • Mahnen und ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand

  • Verwalten und disponieren von Geldmitteln auf Girokonten und Geldanlagekonten

  • Rechnungskontrolle

  • Anweisen und Veranlassen von Zahlungen

  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung

  • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen

  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an das Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaft

  • Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen

  • Erstellen von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen

  • Veranlassen bzw. Erstellen der Heizkostenabrechnung

  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch)

  • Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommensteuer-/Umsatzsteuergesetz,
    Abgabenordnung etc.

    Technische Leistungen

  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln

  • Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängel, Gewährleistungsansprüche)

  • Einweisen und Einarbeiten des Hausbetreuungspersonals

  • Beschaffen von Genehmigungen

  • Abschluss von Wartungsverträgen ( Aufzug-, Heizungs-, Pumpen und Feuerlöschwartung etc.)

  • Vorbereiten und Organisieren von TÜV- Brandschutz, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)

  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen

  • Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (Bsp. Rohrbruch)

  • Veranlassen von Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit der Versicherung

  • Vergeben/ Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

  • Beauftragen von Sachverständigen

  • Kennen und Beachten von DIN-Bestimmungen, Landesbauordnung, Orts- und Baumsatzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen Allgemeine Verwaltung

  • Korrespondenz mit Eigentümern, Hausbewohnern und Handwerkern

  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten

  • Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung

  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft

  • Beraten von Eigentümern, Hausbewohnern und Hausmeistern

  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträgen etc.)

  • Terminabstimmung und Raumreservierung für Eigentümerversammlung

  • Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung

  • Erstellen der Beschlussniederschrift

  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen und Hausgeldklagen

  • Erteilen von Genehmigungen

  • Kennen und Beachten einer Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen